Soforthilfe Corona des Bayerischen Staatsministeriums

Aus gegebenen Anlass zur Coronavirus Pandemie bietet die Bayrische Staatsregierung Soforthilfen an. Die Hilfe richtet sich an Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders geschädigt sind.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt:

  • bis zu 5 Beschäftigte max. 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Beschäftigte max. 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Beschäftigte max. 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Beschäftigte max. 50.000 Euro.

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona

Update: Soforthilfeanträge werden nur noch online angenommen!

Achtung: Füllen Sie aus Sicherheitsgründen den digitalen Antrag ausschließlich auf den Webseiten des Bayrischen Staatsministeriums aus. Überprüfen Sie in der Browserleiste die Internetadresse.

Falls Sie Fragen zur Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gern im Detail weiter!